Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Sclera / Cybrain (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) in Bezug auf angebotene Dienstleistungen, Beratungen, digitale Lösungen, IT-Leistungen, Automatisierungsleistungen, Cybersecurity-Leistungen, AI-bezogene Leistungen, Software-nahe Leistungen sowie sonstige projektbezogene Leistungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.3 Diese AGB gelten sowohl für einmalige als auch für laufende Vertragsverhältnisse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Künstliche Intelligenz (AI)
  • Automatisierung
  • Cybersecurity
  • IT- und Technologieberatung
  • digitale Prozesse und Lösungen
  • technische Konzeption und Umsetzung
  • softwarebezogene Projektleistungen
  • digitale Strategie- und Beratungsleistungen

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem individuellen Angebot, Vertrag, Projektplan, Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Angaben auf der Website, in Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Unterlagen stellen, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, kein verbindliches Angebot dar.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und sonstigen erforderlichen Mitwirkungen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

4.4 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gesondert in Rechnung zu stellen.

5. Angebote, Projekte und Leistungsänderungen

5.1 Projektangebote basieren auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationsstand.

5.2 Sollte sich während der Projektumsetzung herausstellen, dass zusätzliche Leistungen, technische Anpassungen, erweiterte Sicherheitsmaßnahmen oder geänderte Anforderungen notwendig sind, wird der Anbieter den Kunden darüber informieren.

5.3 Solche Änderungen können zu Anpassungen von:

  • Leistungsumfang
  • Zeitplan
  • Ressourcen
  • Preisen
  • Projektstruktur

führen.

5.4 Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Preise und Vergütung

6.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung:

  • pauschal,
  • nach Aufwand,
  • projektbezogen,
  • monatlich / laufend,
  • oder gemäß individuellem Angebot.

6.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert verrechnet.

6.4 Reise-, Drittanbieter-, Hosting-, Lizenz-, Subunternehmer-, Infrastruktur-, Tool- oder Fremdkosten sind – sofern anwendbar – vom Kunden gesondert zu tragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 / 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:

  • gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen,
  • Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen,
  • laufende Leistungen vorübergehend auszusetzen,
  • Zugänge oder Projektleistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten, soweit rechtlich zulässig.

7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, außer diese wurden rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt.

8. Leistungserbringung und Termine

8.1 Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

8.2 Liefer- und Projektzeiten verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen auftreten aufgrund von:

  • fehlender Mitwirkung des Kunden,
  • nachträglichen Änderungswünschen,
  • Drittanbieterabhängigkeiten,
  • technischen Ausfällen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters,
  • höherer Gewalt,
  • Sicherheitsvorfällen,
  • behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen.

8.3 Der Anbieter ist bemüht, vereinbarte Projektziele und Zeitpläne professionell und wirtschaftlich angemessen einzuhalten, übernimmt jedoch keine Erfolgsgarantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

9. Abnahme

9.1 Sofern Leistungen werkvertraglichen Charakter haben (z. B. bestimmte Projekt- oder Entwicklungsergebnisse), gilt die Leistung als abgenommen, wenn:

  • der Kunde die Leistung ausdrücklich freigibt,
  • die Leistung produktiv genutzt wird,
  • oder der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.

9.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

10. Nutzungsrechte / Geistiges Eigentum

10.1 Sämtliche vom Anbieter erstellten Konzepte, Strategien, Designs, Automatisierungen, technischen Strukturen, Dokumentationen, Analysen, Texte, Prozesse, Workflows, Skripte, Modelle, Vorlagen, Systemarchitekturen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – geistiges Eigentum des Anbieters.

10.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang, soweit dies für die Nutzung des jeweiligen Projektergebnisses erforderlich ist.

10.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Unterlizenzierung, Bearbeitung oder kommerzielle Weiterverwertung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.

10.4 Bereits bestehende Tools, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, interne Systeme, Methoden oder wiederverwendbare Bestandteile des Anbieters verbleiben im Eigentum des Anbieters.

11. Drittanbieter, Software, Tools und externe Leistungen

11.1 Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Drittanbieter, externe Software, Plattformen, APIs, Cloud-Dienste, Subunternehmer oder sonstige technische Hilfsmittel einsetzen.

11.2 Sofern Leistungen oder Bestandteile auf Diensten Dritter beruhen, gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter.

11.3 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen, Sicherheitsprobleme, Preisänderungen, API-Änderungen, Lizenzänderungen oder Leistungsänderungen externer Anbieter, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

12. Cybersecurity- und Sicherheitsleistungen

12.1 Sicherheits-, Risiko-, Prüf-, Analyse- oder Cybersecurity-bezogene Leistungen des Anbieters erfolgen nach bestem Wissen und technischem Standard zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

12.2 Der Anbieter schuldet jedoch keine absolute Sicherheit und keine vollständige Verhinderung von Sicherheitsvorfällen, Cyberangriffen, Datenverlusten oder Systembeeinträchtigungen.

12.3 Cybersecurity-Leistungen stellen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – eine fachliche Unterstützung und Risikoreduzierung dar, jedoch keine Garantie auf vollständige Sicherheitsfreiheit.

12.4 Der Kunde bleibt für die organisatorische, technische und rechtliche Umsetzung seiner Sicherheits- und Compliance-Pflichten grundsätzlich selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

13. AI- / Automatisierungsleistungen

13.1 Leistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Automatisierung oder algorithmische Systeme basieren auf technischen, datenbezogenen und systemischen Rahmenbedingungen, die außerhalb der vollständigen Kontrolle des Anbieters liegen können.

13.2 Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass AI- oder Automatisierungslösungen jederzeit fehlerfrei, vollständig, unterbrechungsfrei oder für jeden individuellen Zweck uneingeschränkt geeignet sind.

13.3 Ergebnisse von AI-basierten Prozessen, Systemen oder Modellen sind vom Kunden eigenverantwortlich fachlich, rechtlich und operativ zu prüfen, bevor sie produktiv oder geschäftskritisch verwendet werden.

14. Gewährleistung

14.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in zulässigem Umfang nichts Abweichendes vereinbart wurde.

14.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

14.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht auf Verbesserung oder Ersatzleistung innerhalb angemessener Frist.

14.4 Eine Gewährleistung entfällt insbesondere dann, wenn Mängel verursacht wurden durch:

  • Eingriffe des Kunden oder Dritter,
  • unsachgemäße Nutzung,
  • Änderungen ohne Zustimmung des Anbieters,
  • fehlerhafte Kundensysteme,
  • Drittanbieterprobleme,
  • nicht vom Anbieter zu vertretende Sicherheitsvorfälle.

15. Haftung

15.1 Der Anbieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

15.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Reputationsschäden oder reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

15.3 Die Haftung des Anbieters ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den Auftragswert bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die in den letzten 12 Monaten bezahlte Vergütung begrenzt.

15.4 Der Kunde hat für regelmäßige Datensicherungen, interne Sicherheitsmaßnahmen, Freigaben, Prüfprozesse und organisatorische Kontrollmechanismen selbst Sorge zu tragen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Wichtig: Gerade Haftungs- und Gewährleistungsklauseln sind juristisch heikel und können in Teilen unwirksam sein, wenn sie zu weit gehen oder im falschen Kontext (z. B. gegenüber Verbrauchern) verwendet werden. WKO weist ausdrücklich darauf hin, dass Muster nur angepasst und passend zur konkreten Vertragskonstellation verwendet werden sollten.

16. Vertraulichkeit

16.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

16.2 Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

16.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind,
  • rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
  • bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren,
  • oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

17. Datenschutz

17.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

17.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

17.3 Sofern im Rahmen eines Projekts eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

17.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Daten, Inhalte, Zugänge oder Informationen rechtmäßig verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Für IT-/Softwareleistungen weist WKO ausdrücklich darauf hin, dass Informationspflichten sauber erfüllt und – wo erforderlich – ein Auftragsverarbeitervertrag abgeschlossen werden sollte.

18. Vertragsdauer und Kündigung

19.1 Einmalige Projekte enden grundsätzlich mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

19.2 Laufende Leistungen, Support-, Service-, Wartungs- oder Retainer-Vereinbarungen laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart, und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

19.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19.4 Bereits erbrachte Leistungen sowie verbindlich beauftragte Teil- oder Zusatzleistungen sind im Falle einer Kündigung anteilig bzw. vollständig zu vergüten.

19. Höhere Gewalt

20.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

20.2 Dazu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse
  • Strom- oder Internetausfälle
  • Cyberangriffe durch Dritte
  • Ausfälle von Drittplattformen
  • Streiks
  • behördliche Maßnahmen
  • Pandemien
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse

20. Schlussbestimmungen

21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

21.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und – soweit zulässig – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.

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